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Gruende - Beweiswuerdigung
Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Zur Buecheruebergabe

Mit welchen Bemerkungen der Angeklagte die Bucher uebergab, wobei auch die zuvor gefuehrten politischen Gespraeche in Zusammenhang gebracht werden muessen, beweist, dass der Angeklagte jedes der uebergebenen Buecher vom Inhalt her kannte. Mit der uebergabe der Schriften verfolgte der Angeklagte das Ziel, diese Personen mit Meinungen der Verfasser vertraut zu machen und sie von der Richtigkeit derartiger Auffassungen zu ueberzeugen bzw. Zweifel an der Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu verstaerken.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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