Entscheidung Einziehung Da die unter Ziffer 2 des Urteiltenors im Einzelnen aufgefuehrten Schriften zu einer vorsaetzlichen Straftat benutzt wurden, waren gemaess § 56 Abs. 1 StGB einzuziehen.Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||