DDR und Deutschland Heute


 



Sitemap

Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Abzeichnen von Tendenzen

Es zeichneten sich bei ihm Tendenzen ab, dass er unwissenschaftlich an die Begriffe der Weltanschauung heranging. Der Zeuge glaubte zunaechst noch, dass der Angeklagte lediglich durch eine unmarxistische Betrachtungsweise von Ereignissen zu falschen Schlussfolgerungen gelangt ist. In der Folgezelt stellte sich aber heraus, dass er absichtlich diese Haltungen verbreitete und nach den Eindruecken des Zeugen, vorsaetzlich ins Lager des Gegners uebergewechselt ist. Der Zeuge kam zu diesen Schlussfolgerungen, weil der Angeklagte seinen Parteiausschluss nicht zum Anlass nahm, um daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Er ignorierte alle Hinweise und nahm damals Verbindung zu Biermann und Havemann auf. Aus frueheren Gespraechen ist dem Zeugen bekannt, dass der Angeklagte prinzipiell zu solchen wichtigen Fragen des sozialistischen Aufbaues, wie
  • der Ausuebung der Macht durch die Diktatur des Proletariats,
  • der fuehrenden Rolle der SED,
  • dem Aufbau der Staatsmacht und der sozialistischen Demokratie,
  • sowie den Buendnisbeziehungen mit der Sowjetunion und dem proletarischen Internationalismus (CSSR, VRP)

gefaehrliche Auffassungen vertrat und diese in der oeffentlichkeit kundtat.

Zurueck                        Weiter                Inhaltsverzeichnis (Urteil)

.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike.
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.11.03.
Impressum