Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Abzeichnen von Tendenzen Es zeichneten sich bei ihm Tendenzen ab, dass er unwissenschaftlich an die Begriffe der Weltanschauung heranging. Der Zeuge glaubte zunaechst noch, dass der Angeklagte lediglich durch eine unmarxistische Betrachtungsweise von Ereignissen zu falschen Schlussfolgerungen gelangt ist. In der Folgezelt stellte sich aber heraus, dass er absichtlich diese Haltungen verbreitete und nach den Eindruecken des Zeugen, vorsaetzlich ins Lager des Gegners uebergewechselt ist. Der Zeuge kam zu diesen Schlussfolgerungen, weil der Angeklagte seinen Parteiausschluss nicht zum Anlass nahm, um daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Er ignorierte alle Hinweise und nahm damals Verbindung zu Biermann und Havemann auf. Aus frueheren Gespraechen ist dem Zeugen bekannt, dass der Angeklagte prinzipiell zu solchen wichtigen Fragen des sozialistischen Aufbaues, wie
gefaehrliche Auffassungen vertrat und diese in der oeffentlichkeit kundtat. Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||