Gruende - Beweiswuerdigung Wertung - Weitergabe von Schriften Diesen antisozialistischen und antikommunistischen, gegen die gesellschaftlichen Verhaeltnisse in der DDR und in den anderen sozialistischen Laendern, insbesondere in der UdssR gerichteter Inhalt der vorgenannten Schriften hat der Angeklagte aufgrund seines Wissensstandes erkannt und bei der Weitergabe das Ziel verfolgt, diesen Inhalt anderen Personen bekannt zu machen. Saemtliche Machwerke sind als antisozialistische, antikommunistische Hetzschriften zu beurteilen.Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||