DDR und Deutschland Heute


 



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Gruende - Beweiswuerdigung
Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Wertung - Weitergabe von Schriften

Diesen antisozialistischen und antikommunistischen, gegen die gesellschaftlichen Verhaeltnisse in der DDR und in den anderen sozialistischen Laendern, insbesondere in der UdssR gerichteter Inhalt der vorgenannten Schriften hat der Angeklagte aufgrund seines Wissensstandes erkannt und bei der Weitergabe das Ziel verfolgt, diesen Inhalt anderen Personen bekannt zu machen. Saemtliche Machwerke sind als antisozialistische, antikommunistische Hetzschriften zu beurteilen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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