DDR und Deutschland Heute


 



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Wertung - Weitergabe von Schriften
Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Staatsfeindliche Zielstellung

Der Angeklagte handelte mit einer staatsfeindlichen Zielstellung. Dies ergibt sich aus seiner Einstellung zu den gesellschaftlichen Verhaeltnissen und der mit der Weitergabe der Schriften verfolgten Absicht, Buerger auf diese Position seiner Auffassungen zu bringen. Hierzu erfolgten an anderer Steile bereits entsprechende Ausfuehrungen. Der Angeklagte hat damit die verfassungsmaessigen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angegriffen. Ihm ging es letztlich um eine Veraenderung bestehender verfassungsmaessig geschuetzter Verhaeltnisse, insbesondere bezueglich des sozialistischen Staates, der fuehrenden Rolle der Partei in unserer Gesellschaft und der Taetigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane. Dabei ist ausgehend vom Vorbringen des Angeklagten darauf hinzuweisen, dass der Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze sich gegen feindliche Handlungen richtet, nicht aber gegen andere Auffassungen. Das Handeln des Angeklagten beinhaltet subversive, also auf die Zerstoerung und den Sturz der gesellschaftlichen Verhaeltnisse in der DDR gerichtete feindliche Angriffe. Es beinhaltet Angriffe auf den sozialistischen Staat und weitere gesellschaftliche Verhaeltnisse im Rahmen des ideologischen Kampfes mit kriminellen Mitteln, wie Verleumdungen, Veraechtlichmachen, Entstellungen und Beleidigungen. Fragen der Meinungsfreiheit haben nirgends etwas zu tun mit einer auf Zerstoerung der bestehenden Gesellschaftsordnung gerichteten Aktivitaet.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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