DDR und Deutschland Heute


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Fachliche Überforderung eines Rechtsanwalts

Ein Rechtsanwalt schreibt in seiner Begründung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung :
 ".... Zum anderen erwecken Sie den Eindruck, ich sei mit dem Verfahren fachlich überfordert gewesen."

Leider stimmt es, wir haben diesen Eindruck* und würden das gerne in der Internet-Gemeinschaft diskutieren.

Dazu einige Beispiele:

* Ob der Rechtsanwalt wirklich überfordert ist, entzieht sich natürlich unserer Kompetenz.
Den Eindruck denken wir, jedoch, besitzen und veröffentlichen zu dürfen.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 28.02.04
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