Abgeschrieben in der UHA
Holstenglacic ueber Ostern 2005 (nicht vollstaendig). Haftordnung - UHA Holstenglacis, Hamburg - Stand, Sept. 1992UHA Hamburg mit Zentralkrankenhaus Zugelassene Gegenstaende
in der UHA - Habeliste; A. Allgemeines;
B.
Tageseinteilung;
Fuer Gefangene der UHA - mit Ausnahme des Zentralkrankenhauses - sind, unbeschadet besonderer Umstaende im Einzelfall, im Hinblick auf die Wahrung der uebersichtlichkeit die nachfolgend aufgefuehrten Gegenstaende als Habe in den Haftraeumen zugelassen. Habeliste
Privatkleidung fuer maennliche Untersuchungsgefangene max. 4 Paar Schuhe; 6 Hemden bzw. T-Shirts; 4 Hand- und Badetuecher; 3 Jacken; 1 Schal; 2 Geschirrtuecher; 3 Hosen; 1 Muetze; 2 Trainigsanzuege; 6 Garnituren Unterwaesche; 2 Schlafanzuege; 1 Bademantel Weibliche Untersuchungsgefangene erhalten Privatkleidung in entsprechender Anwendung der o.a. Liste unter Beruecksichtigung der Besonderheiten der Damenkleidung.
.... Es wird erwartet, dass alle Gefangenen die hier getroffenen Anordnungen aus eigener Einsicht schon deshalb befolgen, weil sie ihrem wohlverstandenen Interesse dienen, auch wenn sie im Einzelfall als Belastung oder Einschraenkung empfunden werden (vgl. auch Nr. 18 Abs. 4 UVollzO) .... Fuer weiter Auskuenfte stehen vorrangig die Stationsbeamten, aber auch die Werkbeamten, Sozialarbeiter, Psychologen, Geistliche, aerzte und Krankenpfleger sowie die Abteilung- und Vollzugsleiter zur Verfuegung. Strafvollzugsgesetz - Nr. 76 UVollzO
1. Allgemeine Verhaltensregeln zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt
2. Alkohol Vgl. Z. 31 ,,,, verboten. Jede Anstalt hat einen Anstaltsbeirat, dessen Mitglieder als Vertreter der oeffentlichkeit bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mitwirken. Jeder gefangene darf sich mit Bitten und Beschwerden an den Beirat oder auch an seine Mitglieder wenden. Die Namen der Mitglieder werden durch Aushang bekannt gegeben. Briefe an den Anstaltsbeirat duerfen verschlossen beim Stationsbeamten abgegeben werden. Sie unterliegen ebenso wie die Antworten des Anstaltsbeirats nicht der sonst ueblichen Briefkontrolle.
Anliegen, die von den Stationsbeamten auf muendlichen Vortrag nicht erledigt werden koennen, sind auf besonderen Formularen schriftlich zu beantragen und zu begruenden. Formulare erhaelt der Gefangene bei Einschluss; die Abgabe erfolgt jeweils Morgenkost-Ausgabe. Auf jeden Antrag ist der vollstaendige Name, das Geburts- und Tagesdatum, die Haftart, die Station und die Nummer des Haftraums anzugeben. An Sonnabenden, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen werden Antraege grundsaetzlich nicht bearbeitet. Anfragen in fristgebundenen Rechtsangelegenheiten koennen unter Darlegung der Frist jederzeit gestellt und abgegeben werden. Der Gefangene kann sich mit Wuenschen, Anregungen, die ihn selbst betreffen, an den Abteilungs-, Vollzugs- und Anstaltsleiter werden. Weiterhin ist eine Voranmeldung zu einem Gespraech mit einem Vertreter der Aufsichtsbehoerde bei Gelegenheit einer Anstaltsbesichtigung moeglich. Der Gefangene wird dann bei naechster Gelegenheit gehoert.
Der Besitz von Bargeld ist verboten. Das gilt auch fuer auslaendische Waehrungen.
Die Gefangenen duerfen in der Regel alle vierzehn Tage fuer die Dauer von 30 Minuten Besuch empfangen.
Der Besucher muss seinen gueltigen BPA, Reisepass oder Asylausweis beim Beamten im Besucherzentrum hinterlegen und mit einer Durchsuchung einverstanden sein. Anderenfalls wird er abgewiesen. Beim Besuch duerfen ohne ausnahmsweise ausdruecklicher Zustimmung im Einzelfall Sachen weder angenommen noch uebergeben werden. Besucher, die unerlaubte Gegenstaende in die Anstalt einzubringen versuchen, werden aus der Anstalt verwiesen und koennen neben der Verhaengung eines Bussgeldes nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz voruebergehend oder auf Dauer vom Besuch ausgeschlossen werden. In begruendeten Faellen kann eine Besuchsverlaengerung oder Sonderbesuch gestattet werden. Der Gefangene hat die Gruende hierfuer glaubhaft zu machen (z.B. Dringlichkeit, weite Anreise). Verteidigerbesuche werden ohne besonderen Antrag im Rahmen der geltenden Bestimmungen in der Vorfuehrabteilung der Untersuchungshaftanstalt zu den dort vorgesehenen Sprechzeiten abgehalten.
...... Strafgefangene: Zulaessige Dizipklinaerverfahren sind:
Gemaess Nr. 61 UVollzO / § 84 StVollzG duerfen Gefangene, deren Sachen und die Haftraeume jederzeit durchsucht werden. Bei Gefahr im Vollzug oder auf Anordnung des Anstaltsleiters ist es im Einzelfall zulaessig, eine mit Entkleidung verbundene koerperliche Durchsuchung vorzunehmen.
Das Einbringen von Gegenstaenden ist den Gefangenen oder anderen Personen nur mit ausdruecklicher Erlaubnis gestattet. Untersuchungsgefangene muessen die Erlaubnis beim zustaendigen Richter beantragen. Fuer Strafgefangene kann der zustaendige Abteilungsleiter die Erlaubnis erteilen. Sperrige Gueter und Gegenstaende, welche die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefaehrden, sind von der Einbringung ausgeschlossen. Weigert sich ein Gefangener, eingebrachtes Gut, dessen Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht moeglich ist, aus der Anstalt zu verbringen, so ist die Anstalt berechtigt, diese Gegenstaende auf Kosten des Gefangenen aus der Anstalt entfernen zu lassen. Aufzeichnungen und andere Gegenstaende, die Kenntnisse ueber Sicherheitsverkehrungen der Anstalt vermitteln, duerfen von den Vollzugsbehoerden verichtet oder unbrauchbar gemacht werden.
Die im Haupthaus und staendig im Zugangshaus (Haus A) untergebrachten Gefangenen (ausgenommen ueberstellungsgefangene, Durchgangsgefangene, Untersuchungs- und Strafgefangene im Aufnahmeverfahren) haben einmalwoechentlich Gelegenheit, beim Anstaltskaufmann Zusatznahrungs- und Genussmittel, Artikel der Koerperpflege, Briefmarken, Zeitungen, Zeitschriften und sonstige in der Anstalt zum Einkauf freigegebene Gegenstaende von dem in der Untersuchungshaftanstalt gutgeschriebenen Haus- und Eigengeld einzukaufen. Am Einkaufstag erhaelt der Gefangene einen Kontoauszug, aus dem der fuer den Einkauf zur Verfuegung stehende Betrag ersichtlich ist. Der Einkaufsbetrag des Gefangenen wird von seinem Guthaben abgebucht. Es wird empfohlen, Ware und Rechnungsbetrag unverzueglich nach dem Einkauf zu ueberpruefen und ggf. beim Kaufmann zu beanstanden. Eine Haftung der Anstalt ist ausgeschlossen. Die Verkaufstage werden durch Aushang bekannt gegeben.
Anmeldungen sollten im eigenen Interesse erfolgen, sobald der Entlassungszeitpunkt feststeht. Bei Untersuchungsgefangenen koennen die o.g. Mitarbeiter des Arbeitsamtes und der Entlassungshilfe erst bei Bekanntwerden des in der Regel nicht vorhersehbaren Entlassungszeitpunktes auf Antrag taetig werden, soweit dies dann noch moeglich ist.
Ferngespraeche sind nur in dringenden Ausnahmefaellen auf schriftlichen Antrag an den Abteilungsleiter gestattet. Die Dringlichkeit ist glaubhaft zu machen. Untersuchungsgefangene beduerfen darueber hinaus unter Angabe des Grundes der Zustimmung des zustaendigen Richters oder Staatsanwaltes. Telegramme koennen auf eigene Kosten bei der Telefonzentrale der Anstalt aufgegeben werden. Untersuchungsgefangene beduerfen hierzu ebenfalls der Zustimmung des zustaendigen Richters.
In den Gemeinschaftsunterkuenften (Saelen) wird ueber eingebaute Lautsprecher der Rundfunksempfang kostenlos angeboten. Untersuchungsgefangenen ist der Einzelempfang durch ein eigenes Hoerfunkgeraet und ein eigenes Fernsehgeraet gestattet, soweit der Richter nicht etwas anderes angeordnet hat. Einzelheiten sind beim Anstaltsleiter zu erfragen. Strafgefangene benoetigen zum Besitz und zur Nutzung eigener Hoerfunk- und Fernsehgeraete die Zustimmung der Anstaltsleitung. Einzelheiten sind beim Anstaltsleiter zu erfragen. Naehere Informationen ueber zugelassene Geraete, Bezugsmoeglichkeiten im Fachhandel, Gebuehren usw. koennen beim Anstaltsleiter eingeholt werden (vgl. Habeliste). Will der Gefangene Befreiung von den Rundfunk - und Fernsehgebuehren erlangen, so hat er einen schriftlichen Antrag an die Sozialabteilung zu richten. Die Regelung fuer das Gemeinschaftsfernsehen wird durch Aushang bekannt gegeben.
Jedem Gefangenen steh taeglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien zu, wenn die Witterung die Durchfuehrung zur vorgesehenen Zeit zulaesst; diese Freistunde wird auf einem der Aufenthaltsorte abgehalten. Die Freisunde kann zeitlich verkuerzt werden, wenn dass wegen schlechter Witterung erforderlich ist; die Entscheidung hierfuer triff der Aufsicht fuehrende Beamte. Ausser Tabak und einem Feuerzeug duerfen keine Gegenstaende auf die Ablaufhoefe mitgenommen werden. Das tragen von Anstaltssandalen ist nicht gestattet. Die Gruenanlagen sind zu schonen; sie sind nicht als Liegeflaeche zu missbrauchen.
Geldeinzahlungen koennen nur unbar per Zahlkarte oder im Postgiroverkehr auf das Konto der Zahlstelle der Untersuchungshaftanstalt Kto.Nr. 146 060-204 beim Postgiroamt Hamburg (BLZ 200 100 20), unter genauer Bezeichnung (Name, Vorname und Geburtsdatum) des Endempfaengers vorgenommen werden.
Mitarbeiter der Sozailabteilung psychologischer Dienst Sachberatungsstelle u.a. Im uebrigen bestehen folgende Moeglichkeiten der individuellen Betraetigung und des individuellen Bezugd bzw. Besitzes von Gegenstaenden:
Gefangene koennen ausserdem, soweit dem Gruende des Verfahrens oder vollzugliche Gruende nicht entgegen stehen und Plaetze frei sind,an folgenden von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern geleiteten Gruppen teilnehmen,die in der Regel staendig angebotenm werden:
Weitere Gruppenveranstaltungen werden von Fall zu Fall angeboten, soweit hierfuer Mitarbeiter zur Verfuegung stehen und die personellen, raeumlichen und organisatorischen Moeglichkeiten dieses zulassen; hierueber wird ggf. gesondert unterrichtet. Die Entscheidung ueber die Zulassung erfolgt auf Antrag durch den Vollzugsleiter des Haupthauses. Die Betreuung und die Beratung von auslaendischen Gefangenen, die der deutsche sprach nicht hinreichend maechtig sind, erfolgt mit Unterstuetzung von eigens dafuer vorgesehenen, fremdsprachlich ausgebildeten Mitarbeitern (Vollzugshelfern) und/oder erforderlichenfalls mit Hilfe von Dolmetschern und uebersetzern.
Vgl. Ziffer 31
Dreimal jaehrlich auf Antrag. Weihnachten, Ostern und zu einem vom Gefangenen zu bestimmenden Zeitpunkt (Wunschpaket als Geburtstag- oder Jahrespaket) - ein Paket ausschliesslich mit Nahrungs- und Genussmitteln. Eine Paketmarke ist nicht erforderlich. Einschliesslich der Verpackung darf das Gewicht des Weihnachtspaketes 5 Kilogramm, der beiden uebrigen Pakete jeweils drei Kilogramm nicht uebersteigen. Die uebersandten Sachen duerfen nicht in verloeteten Dosen (einschliesslich Spraydosen) oder Tuben enthalten sein. Nicht zugelassen sind Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form sowie Medikamente, Tabletten, Gewuerze (einschliess0loch Zucker und Salz), Suessstoff, Benzin, Fluessiggas und Sachen, die die Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt konkret gefaehrden. Gehoert der Gefangen einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft an, kann er aus Anlass eines hohen Feiertags seines Glaubens anstelle des Weihnachts- oder Osterpakets je ein Paket empfangen. Gefangene aus auswaertigen Justizuvollzugsanstalten, die ein solches Paket empfangen moechten, sind verpflichtet, bei Antragstellung den Nachweis zu erbringen, dass sie in ihrer Stammanstalt das beantragte Paket noch nicht erhalten haben (vgl. Nr. 39 UVollzO und § 33 StVollzO)
Soweit der zustaendige Richter bei Untersuchungsgefangenen keine anderen Anordnungen getroffen hat, koennen Briefe und Postkarten ohne anzahlmaessige und zeitliche Beschraenkung abgesandt und empfangen werden. das gilt im Rahmen des § 24 StVollzG auch fuer Strafgefangene. Schreibpapier und Briefumschlaege werden mittelosen Gefangenen im angemessenen Umfang gestellt. bei mittelosen Gefangenen uebernimmt die Anstalt auf Antrag die Portokosten im angemessenen Umfang. Jeder Gefangene muss darauf achten, dass seine Post ausreichend frankiert ist. Untersuchungsgefangene muessen ihre Post zusaetzlich in einem Schutzumschlag, der beim Stationsbeamten abzufordern ist, dem Richter oder Staatsanwalt zur Kontrolle vorlegen. ........ Strafgefangene werfen ihre Briefe in die Stationsbriefkaesten; die Umschlaege duerfen nicht verschlossen sein. Der Schriftverkehr der Gefangenen mit ihren Verteidigern wird - abgesehen von der Ausnahmeregelung des $ 129a StGB in Verbindung mit §§ 148 Abs. 2, 148 StPO - nicht ueberwacht. Nicht ueberwacht werden ferner Schreiben der Gefangenen an Volksvertreter des Bundes und der Laender sowie an deren Mitglieder, soweit die Schreiben an die Anschriften dieser Volksvertretungen gerichtet sind und den Absender zutreffend angeben, sowie an die Europaeische Kommission fuer Menschenrechte; dies gilt auch fuer an Strafgefangene gerichtete Schreiben von Volksvertretungen des Bundes und der Laender sowie deren Mitgliedern. Schreiben die Strafgefangenen an Mitglieder der Hamburgischen Buergerschaft koennen auch an eine andere Anschtigt des Abgeordneten gerichtet werden. Nicht ueberwacht werden ferner der Schriftwechsel der Strafgefangenen mit dem Praeses und dem Staatsrat der Justizbehoerde und Schreiben des Strafgefangenen an den persoenlichen Referenten der Justizbehoerde, an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, an das Strafvollzugsamt und an die Staatsanwaltschaft Hamburgs sofern sie an die Sonderzentrale fuer Gefaengnissachen - Abteilung 3 oder an das Sonderdezernat fuer Rauschgiftsachen - Abteilung 12 gerichtet sind. Der uebrige Schriftverkehr der Untersuchungsgefangenen wird durch den Richter oder Staatsanwalt, der den Strafgefangenen durch die Anstalt ..., ueberwacht. Eingehende Schreiben von Abgeordneten des Bundestages und der Landesparlamente muessen eine vorgedruckte Absenderangabe enthalten, die die Abgeordneteneigenschaft des Absenders deutlich erkenne laesst; bei Abgeordneten der Hamburgischen Buergerschaft ist dies ein zum Namen und Anschrift eingedrucktes Hamburgisches Staatswappen. Ist dies nicht der Fall, werden die Schreiben entweder mit Zustimmung des Gefangenen in seinem Beisein kontrolliert oder an den Absender zurueckgesandt. Bei Fristsachen wird besondere Sorgfalt empfohlen. Sonnabends sowie an Sonn- und Feiertagen kasnn grundsaetzlich keine Post abgeholt werden.
Strafgefangene erhalten Taschengeld, falls beduerftig. Untersuchungsgefangene erhalten kein Tascheneld. Zweimal woechentlich.
Zum Schluss noch ein wohlgemeinter Ratschlag wenn Sie in Schwierigkeiten geraten oder Probleme haben. sollten Sie zuerst ..... _____________ Von der Anstaltsleitung durch Veroeffentlichung am 24.10.1991 und 18.11.1991 genehmigte Hausordnung tritt ab 15.09.1992 in Kraft __________________________________________ Links zu Knasts 6 Tage UHA Holstenglacis - Bericht - Rolf Schaelike www.knast.net - Informationen, Urteile, Gesetze, Fragen und Antworten ueber die Rechte eines Gefangenen im Knast http://www.strafvollzug-online.de - eine uebersicht mit Gesetzen und Hinweisen zum Strafvollzug
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Rolf Schaelike | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||