DDR und Deutschland Heute




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Bezirksgericht Dresden
BS 2884
211 17084

Urteil
im Namen des Volkes

in der Strafsache

gegen

den freischaffenden Sprachmittler

Rolf Schaelike

wohnhaft, 8010 Dresden, Grunaer Str. 41,

PKZ 13093822845,

Staatsbuerger der Deutschen Demokratischen Republik

seit dem 20. Maerz 1984 in Untersuchungshaft in der UHA
Dresden, Bautzner Str.

wegen staatsfeindlicher Hetze u.a.

hat der Senat des Bezirksgerichts Dresden in der Hauptverhandlung am 19., 20., 21., 28. November und Dezember 1984 an der teilgenommen haben:

Richter Hettmann
als Vorsitzender

Meister Gaek
wissenschaftl. Mitarb. Enzmann
als Schoeffen

Staatsanwalt Frau Rauer
als Anklagevertreter

Rechtsanwalt Worner
als Verteidiger,

Rechtsanwalt Kluge
in Untervollmacht fuer Rechtsanwalt Dr. Vogel Berlin
als Verteidiger

Justizprotokollant Frau Danch
als Protokollfuehrer

fuer Recht erkannt

Der Angeklagte wird wegen planmaessiger staatsfeindlicher Hetze Verbrechen gemaess §§ 106 Abs. 1 Ziff . 2 Abs 2, 108, 63 Abs. 2 StGB - in Tatmehrheit mit oeffentlicher Herabwuerdigung, Vergehen gemaess § 220 Abs. 2 StGB - und Beihilfe zur oeffentlichen Herabwuerdigung, Vergehen gemaess §§ 220 Abs. 2, 22 Abs 2 Ziff 3, 63 Ab 2 StGB - zu einer Freiheitsstrafe von

7 sieben Jahren

verurteilt

gemaess § 56 StGB werden eingezogen:

-        1 Buch “Der Archipel Gulag” von Solschenizyn

-        1 Buch “Gedaechtnisprotokolle” von Fuchs

-        1 Buch “Vernehmungsprotokolle” von Fuchs

-        1 Buch “Verantwortlich fuer Polen” von Boell, Duwe und Steack

-        1 Buch “Ein Traum, der nicht entfuehrbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West” von Brandt

Die Auslagen des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.

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Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike.
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 27.10.03.
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