Bezirksgericht Dresden
BS 2884
211 17084
Urteil
im Namen des Volkes
in der Strafsache
gegen
den freischaffenden Sprachmittler
Rolf Schaelike
wohnhaft, 8010 Dresden, Grunaer Str. 41,
PKZ 13093822845,
Staatsbuerger der Deutschen Demokratischen Republik
seit dem 20. Maerz 1984 in Untersuchungshaft in der UHA
Dresden, Bautzner Str.
wegen staatsfeindlicher Hetze u.a.
hat der Senat des Bezirksgerichts Dresden in der Hauptverhandlung am 19.,
20., 21., 28. November und Dezember 1984 an der teilgenommen haben:
Richter Hettmann
als Vorsitzender
Meister Gaek
wissenschaftl. Mitarb. Enzmann
als Schoeffen
Staatsanwalt Frau Rauer
als Anklagevertreter
Rechtsanwalt Worner
als Verteidiger,
Rechtsanwalt Kluge
in Untervollmacht fuer Rechtsanwalt Dr. Vogel Berlin
als Verteidiger
Justizprotokollant Frau Danch
als Protokollfuehrer
fuer Recht erkannt
Der Angeklagte wird wegen planmaessiger staatsfeindlicher Hetze Verbrechen
gemaess §§ 106 Abs. 1 Ziff . 2 Abs 2,
108, 63 Abs. 2 StGB - in Tatmehrheit
mit oeffentlicher Herabwuerdigung, Vergehen gemaess § 220 Abs. 2 StGB - und
Beihilfe zur oeffentlichen Herabwuerdigung, Vergehen gemaess §§
220 Abs. 2, 22
Abs 2 Ziff 3, 63 Ab 2 StGB - zu einer Freiheitsstrafe von
7 sieben
Jahren
verurteilt
gemaess § 56 StGB werden eingezogen:
- 1 Buch
“Der
Archipel Gulag” von Solschenizyn
- 1 Buch
“Gedaechtnisprotokolle” von
Fuchs
- 1 Buch
“Vernehmungsprotokolle” von
Fuchs
- 1 Buch
“Verantwortlich fuer Polen” von Boell, Duwe und Steack
- 1 Buch “Ein Traum, der nicht
entfuehrbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West” von
Brandt
Die Auslagen des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.
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Inhaltsverzeichnis (Urteil)
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Rolf Schaelike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 27.10.03.
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