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Rechstanwalt ist fachlich ueberfordert


 

Domains mit "eurodiva" als Bestandteil

Vom Landgericht Hamburg hatten wir zwei einstweilige Verfuegungen erhalten, in denen uns verboten wurde:

  • unter der Internetdresse www.eurodiva.de

  • und unter einer Internetadresse, die den Namensbestandteil "eurodiva" enthaelt,

    Inhalte in das Internet einzustellen.

 

Wir konnten uns diese Verbote nur mit der Unkenntnis des Internets seitens des klagenden Rechtsanwalts aus Hamburg und der relativ oberflaechlichen Pruefung durch das Landgericht erklaeren.

In Falle www.eurodiva.de koennte das Namensrecht noch eine Rolle gespielt haben, wobei der Rechtsanwalt des Klaegers wusste, dass es keine Namensrechte bzw. Markenrechte fuer EURODIVA gab und gibt.

In dem Falle, unter den Domains, die "den Namensbestandteil 'eurodiva' besitzen" Inhalte in das Internet zu stellen, ist der Antrag unser Einschaetzung nach schlicht gesagt Scheisse, der nur verloren gehen kann.

Was auch geschah.

Es gibt, z.B, die Internet-Site www.eurodivan.com mit dem Bestandteil 'eurodiva'.

Sollte durch die einstweilige Verfuegung uns die Anmeldung von, z.B. von 'teurodiva.de'  oder 'stoppeurodiva.de' verboten werden?

Alles Domains mit dem Bestandteil 'eurodiva'.

Erlaeuterungen zu dem, was Verbot ".. als Namensbestandteil" bedeutet siehe auf der  Seite Antrag auf Verbot der Nutzung von eurodiva als Namensbestandteil!

Fuer uns eigentlich ein "Lacher".

Das wurde auch erkannt und das Landgericht hat entsprechend entschieden. Allerdings nicht als Lacher, sondern mit umstaendlichen juristischen Formulierungen.

Interessant sind in diesem Zusammenhang analoge klare Urteile:

stoppesso.de - LG Hamburg - Beschluss vom 10.06.2002 - Az: 312 O 280/02
Streitwert:€ 150.000,-
Massgebliche Normen: §§ 4, 5, 14, 15 MarkenG

"Die Verwendung der Domain stoppesso.de durch Greenpeace stellt keine kennzeichenmaessige Verwendung der als Marke und Unternehmenskennzeichen geschuetzten Bezeichnung ESSO dar."

Ein, wie wir meinen vernueftiges und begruendetes Urteil, faellte das Hanseatische Oberlandesgericht im analogen Fall von "schufa"-Domains. Urteil 5 U 64/03 HOLG v. 06.11.2003.

Spaeter kein Wort und kein Antrag mehr zum Verbot der Nutzung von Domains mit einem Bestandteil.

Beantrag und verhandelt  wurde nur ueber  konkrete Domains.

Siehe auch:

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Dieses Dokument wurde zuletzt ktulirt m 28.02.06
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